Ansiedlungsbezogene Dienstleistungen

Die ansiedlungsbezogenen Dienstleistungen die in dieser Abteilung beschrieben sind, beziehen sich auf die technische/umwelttechnische vom Konsortium angebotene Hilfestellung im Zusammenhang mit: 1) der Erstellung der Anfragen bezüglich neuer firmenbezogener Ansiedlungen/Erweiterungen; 2) dem Zugang zu gesetzlich-, technisch- und umweltbezogenen Informationen; 3) dem Zugang zu Angaben und gebietsbezogenen Informationen wie zum Beispiel Katasterangaben, zonenbezogene durch ZIUweb ermittelte Bebauungsangaben u. s. w.; 4) der Hilfestellung während der umweltbezogenen Zertifizierungsverfahren; 5) den Informationen über Projekte die regional, national oder von der europäischen Gemeinschaft finanziell unterstützt sind.

ANSIEDLUNG NEUER FIRMEN
1. Ansiedlungsverfahren
Firmen die sich im ZIU Gelände niederlassen möchten, müssen ihre Anfrage gemäß der ZIU Geschäftsordnung beim Konsortium einreichen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet jene Grundvoraussetzungen und Annahmekriterien die über die Niederlassung einer neuen Firma und die Handhabung einer neuen Produktionseinheit entscheiden. Bemerkung: die umwelttechnische Anfrage muss vor dem Einreichen der Vergebungsanfrage erfolgen (wenden Sie sich an gemeinschaftlichen Schalter).

2. Verfahren für die umwelttechnische Bewertung
A. Zuweisungsanfrage einer handwerklichen/industriellen Parzelle (Erstanfrage);

B. umwelttechnische Bewertungsanfrage.
Das Umweltbüro hilft Ihnen gerne kostenlos beim Ausfüllen des Anfrageformulars.
Die Niederlassung folgender Unternehmensarten ist auf dem ZIU Gelände untersagt:
AUSGESCHLOSSENE UNTERNEHMEN: (Art. 5.1 Buchstabe c) - Anwendungsregelungen des PTI)
• Herstellungsanlagen von Pflanzenschutzmitteln und Biozide;
• Herstellungsanlagen von genehmigungsabhängigen giftigen Gasen (R.D. N° 147/27 und Folgende);
• Industrielle Anlagen zur Herstellung von Krebs erzeugendem, teratogenetischem, erbgutveränderndem Material (Art.61 D.Lgs. 626/94);
• Industrielle Anlagen zur Herstellung und Behandlung von Materialien die ein biologisches Risiko darstellen (Art.78 D.Lgs. 626/94 und Anhang XI);
• Anlagen die der Behandlung, Wiederverwertung, Anreicherung, Lagerhaltung und endgültigen Beseitigung von radioaktiven Materialien und Abfällen dienen;
• Gerbereien;
• Herstellungs-, Verpackungs- und Rückgewinnungsanlagen von Sprengstoffen und Sprengpulvern;
• Futterherstellungsanlagen die Abfälle pflanzlicher oder tierischer Herkunft verarbeiten;
• Anlagen die der Herstellung und Behandlung von Fetten und Ölen pflanzlicher oder tierischer Herkunft dienen;
• Primäre und sekundäre Schmelzanlagen die der Herstellung von Gusseisen, Stahl und Buntmetallen diene. Es sind jedoch einmalige Eingriffe auf schon existierenden Anlagen gestattet, deren Auswirkung eine 20% Produktionszunahme nicht überschreitet;
• Bergbau;
• Müllablagen und Müllbehandlungsanlagen, auch wenn sie der Energiegewinnung dienen.
C. Umwelttechnische Beurteilung der anzusiedelnden Unternehmen von Seiten der technischen Kommission.
Die Kommission muss auf Grund der eingereichten Informationen und im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Anfrage, eine beratende Meinung schriftlich erteilen. Die Technische Kommission ist von Experten gebildet die vom Verwaltungsrat der Kommission bezüglich spezifischer Fachkenntnisse ernannt werden;
D. Vergebung der Parzellenzuweisung oder Parzellenenteignung.
Der Verwaltungsrat des Konsortiums beurteilt die Ausführbarkeit des Vorhabens und vergibt offiziell die Parzellenerteilung wo die Firma ansässig sein wird.
Nach Abschluss dieser Prozedur ist es möglich beim gemeinschaftlichen Schalter den Genehmigungsantrag für eine Baubewilligung zu erfragen.

ZUGANG ZU DEN KATASTERINFORMATIONEN (PLÄNE UND ANGABEN)
1. Katasterdatenbank - telematische Verbindung zur Agenzia del Territorio
Im Februar 2005 hat das Konsortium ein Übereinkommen mit der Agenzia del Territorio abgeschlossen um eine telematische Verbindung zur Katasterdatei zu erstellen. In Bezug auf den Erwerb, der Enteignung von Oberflächen und generell im Zusammenhang jeglicher Unternehmungen des Konsortiums, ist es möglich die Urkunden (online) zu ersehen die in den Archiven des Liegenschaftskataster, des Stadtbaukatasters und der geodätischen Festpunkte gespeichert sind.
2. Zugang zu den ortsbezogenen ZIU Plänen und den damit im Zusammenhang stehenden Informationen
Die Firma/der Anwender kann - mittels ZIUweb - den Katasterplan des ZIU Gebietes ersehen und folgende parzellenbezogene Informationen abrufen:
- Planblattnummer;
- Katasterparzellennummer;
- Gemeinde;
- Parzellenoberfläche;
- Datum etwaiger Parzellierung.
Hinweis: die Büros des Konsortiums sind für die Aktualisierung der Pläne und der damit zusammenhängenden Informationen zuständig.

ZUGANG ZU DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLÄNEN (PLÄNE UND ANGABEN)
Die Firma/der Anwender kann - mittels ZIUweb - die P.T.I. flächennutzungsbezogenen Pläne ersehen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Parzelleninformationen (Handwerker- und Industriegebiet, Parkplatzanlagen, u. s. w.).

ZUGANG ZU GEBIETSBEZOGENEN INFORMATIONEN (PLÄNE UND ANGABEN)
Die Firma/der Anwender kann - mittels ZIUweb - folgende Pläne ersehen (und folgende damit im Zusammenhang stehenden Informationen abrufen):
1. ZIU ansässige Firmen Ortungspläne der im ZIU Gebiet ansässigen Firmen und Aufstellung der damit im Zusammenhang stehenden Informationen bezüglich Tätigkeit, Straße und Straßennummer, Angestelltenanzahl, u. s. w.;
2. Technologisches Versorgungsnetz Reinwasser- und Hauptschmutzwasserleitungsplan und Informationen über deren Verlauf, u. s. w. );
3. Parzellenverfügbarkeit;
4. Geplante Maßnahmen (LLPP - Lavori Pubblici d'area ZIU/Öffentliche Arbeiten im ZIU Gebiet);
5. Müllcontainer (Ortsbezogene Verteilung der Müllcontainer);
6. Grünanlagen im ZIU Gelände;
7. SAF Busverbindungen (Haltestellen und Fahrpläne).

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