Der Infraregionale Gebietsplan
Die Durchführung des Industriegebiets von Udine Sud von regionalem Interesse wurde mit dem Aufsetzen eines "Piano territoriale infraregionale" (P.T.I. Infraregionaler Gebietsplan) angegangen, der entsprechend Art. 3 des Regionalgesetzes vom 18. Januar 1999 Nr. 3, vom “Consorzio per lo Sviluppo Industriale del Friuli Centrale” (Genossenschaft für die industrielle Entwicklung des zentralen Friauls) im Juli 2002 eingesetzt wurde.
Geschichtliche Entwicklung der urbanistischen Ordnung
Die geschichtliche Entwicklung der urbanistischen Ordnung beginnt
mit der Anwendung des “Piano di sistemazione generale della Zona Industriale
Udinese Z.I.U.” (Plan für die allgemeine Ordnung des Industriegebiets
in Udine Z.I.U) durch die Gemeinde Udine am 15.03.1973, gefolgt von der Billigung
des Übersichtsplans am 02.11.1973 mit dem Gesetz D.P.G.R. 04720/Pres. und
der Anwendung des ersten P.I.P. (Plan für Produktionsansiedlungen) durch
die Genossenschaft, der entsprechend der Anordnungen des Art. 27 des Gesetzes
865/71 angesetzt und am 28.05.1975 mit dem Gesetz D.P.G.R. 01359/Pres gebilligt
wurde.
Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist wurde ein neuer „P.I.P.” aufgesetzt,
der am 21.04.1988 mit D.P.G.R. 0136/Pres. gebilligt wurde und im Wesentlichen
den Originalumfang des Gebietes bestätigte.
Das Industriegebiet Udine Sud von regionalem Interesse wurde damit Gegenstand
einer neuen Durchführungsplanung mit der Abfassung eines "Piano territoriale
infraregionale" (P.T.I. Infraregionaler Gebietsplan) der entsprechend Art.
3 des Regionalgesetzes vom 18. Januar 1999 Nr. 3, vom “Consorzio per lo
Sviluppo Industriale del Friuli Centrale” (Genossenschaft für die
industrielle Entwicklung des zentralen Friauls) im Juli 2000 eingesetzt wurde.
Der mit Versammlungsbeschluss Nr. 6 vom 27. Juli 2000 freigegebenen Anwendung
folgte eine Berichtskonferenz, mit die urbanistische Kompatibilität desselben
mit den allgemeinen urbanistischen Instrumenten der Gemeinden Udine, Pavia di
Udine und Pozzuolo del Friuli, auf deren Gebiet sich das Industriegebiet "Zona
Industriale Udinese (Z.I.U.)“ ausdehnt, festgestellt werden sollte. Im
Juli 2001 wurde eine Einigung mit den betroffenen Gebietseinrichtungen erreicht
(Genossenschaftlichem Versammlungsbeschluss Nr. 2 vom 30. April 2002 für
die Neuanwendung des P.T.I. „Infraregionaler Gebietsplan“) und der
Plan konnte mit D.P.G.R. n.0205/Pres. vom 8. Juli 2002 gebilligt werden.
Der P.T.I. (Infraregionaler Gebietsplan)
Besteht aus den folgenden Ausarbeitungen: - Berichte, eidesstattliche Erklärungen,
metrische Schätzungsberechnungen; - Durchführungsnormen; - Eigentumskatasterlisten;
- Parzellen-Enteignungsplan; - Parzellen-Enteignungsplan – graphische Darstellung
15 Tafeln (graphische Ausarbeitungen).
Verwaltungsverordnung der ZIU-Areale und Änderungen an Art. 5.1
der Durchführungsnormen des P.T.I.
Mit beratendem Versammlungsbeschluss Nr. 11 vom 14.12.2004, wurde eine Änderung
an Absatz 6 des Art.5.1 der Durchführungsnormen des PTI eingeführt.
Es folgt der Text des Absatzes vor und nach der Änderung:
- Art. 5.1, Absatz 6 (vor der Änderung): "alle neuen Unternehmen müssen Unterlagen
vorlegen, mit denen die Entsprechung der Anforderungen für die EMAS-Zertifizierung
bescheinigt wird";
- Art. 5.1 Absatz 6 (geändert): " alle neuen Unternehmen müssen
sich zur Einhaltung der Umwelterfordernisse, die die Genossenschaft den bereits
angesiedelten und/oder sich ansiedelnden Unternehmen vorgibt, verpflichten".
Der Gang für die Billigung der o.g. Änderung wurde im April 2005 abgeschlossen.
Die unter Art. 5.1. genannten Umwelterfordernisse sind in der "Regolamento
di gestione delle aree ZIU" (Verwaltungsverordnung der ZIU-Areale) festgelegt,
die mit beratendem Versammlungsbeschluss Nr. 3 vom 29.01.2004 gebilligt wurde.
Die Verwaltungsverordnung der ZIU-Areale sind seit Februar 2004 gültig.
1. Variante des P.T.I. (und folgende)
Die Genossenschaftsverwaltung hat im Oktober 2004 das Änderungsverfahren
des P.T.I. eingeleitet, um dem Standort und der Entwicklung des “Parco
Scientifico Tecnologico” von Udine "Luigi Danieli" im Gebiet
des ZIU die angemessene Bedeutung zu verleihen; um den Regionssitz der „Agenzia
regionale per l'Ambiente“ (ARPA F-VG) einzuplanen sowie das Straßennetz
zu rationalisieren und eine die Normen und Zoneneinteilung betreffende Einstufung
einzuführen, die den Anforderungen des Territoriums besser entsprechen.
Die Genossenschaftsverwaltung hat kürzlich die Prozedur für Variante Nr. 2 des P.T.I. eingeleitet (für weitere Informationen s. Bereich "Territorio e Ambiente" (Territorium und Umwelt)).
> Download der Regolamento di Gestione delle aree ZIU 
> Download der Norme di Attuazione PTI 
